Hausverwaltung

die endlich erreichbar ist.

Persönliche Betreuung für WEGs und Mietobjekte im Raum Limburg

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Zertifizierte WEG-Verwaltung

Mitglied im IVD

Qualität, Fachwissen und Verlässlichkeit sind in der WEG-Verwaltung entscheidend.
Als Mitglied im Immobilienverband Deutschland (IVD) erfüllen wir hohe fachliche und rechtliche Standards.

Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung (FAQ)

Was macht eine WEG-Verwaltung genau?

Eine WEG-Verwaltung vertritt die Eigentümergemeinschaft, verwaltet das Gemeinschaftseigentum und übernimmt die kaufmännische, technische und organisatorische Betreuung der Wohnungseigentümergemeinschaft – dazu gehören Planung und Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben, Planung und Abrechnung über die Rücklagen, Instandhaltungen, Beschlussfassungen, bauliche Veränderungen, Eigentümerversammlungen und vieles mehr.

Wie läuft ein Verwalterwechsel ab?

Jeder Verwalter muss nach §26 WEG im Rahmen eines Beschlusses bestellt werden. Hierzu wird ein Angebot fristgerecht als Beschlussantrag für den Beschluss vorgelegt. Ist der Verwalter beschlossen, werden in der Regel der Vertrag und die Vollmacht vom neuen Verwalter und einem Eigentümer unterschrieben. Die Übergabe der Unterlagen erfolgt zwischen dem Vorverwalter und dem neuen amtierenden Verwalter.

Der Wechsel erfolgt strukturiert und rechtssicher. Wir begleiten Sie von der Prüfung der Vertragsunterlagen bis zur vollständigen Übernahme der Verwaltung.

Welche Kündigungsfristen gelten bei einer WEG-Verwaltung?

Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem bestehenden Verwaltervertrag und §26 WEG Abs. 2 und 3. Diese prüfen wir gemeinsam mit Ihnen und berücksichtigen sie bei der Planung des Wechsels. Sollte der derzeitige Verwalter pflichtwidrig eine Eigentümerversammlung nicht einberufen und den Wechsel verhindern, unterstützen wir Sie gerne.

Ab welcher Größe übernehmen Sie Wohnungseigentümergemeinschaften?

Wir betreuen sowohl kleinere als auch größere WEGs. Entscheidend sind die Anforderungen und der gewünschte Leistungsumfang.

Sind Sie auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar?

Ja. Für Notfälle bieten wir eine geregelte 24 / 7 Erreichbarkeit für unsere Bestandskunden. Schäden beachten keine Werktage; Daher sind wir jederzeit über sämtliche Kommunikationskanäle auf Abruf.

Ich bin unzufrieden mit meinem Verwalter aber wir wissen nicht wie wir wechseln sollen?

Nach §24 WEG Abs. 3 gilt folgendes: „Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich pflichtwidrig, die Versammlung der Wohnungseigentümer einzuberufen, so kann die Versammlung auch durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats, dessen Vertreter oder einen durch Beschluss ermächtigten Wohnungseigentümer einberufen werden“

Über ihre Möglichkeiten unterstützen wir Sie gerne oder empfehlen Sie weiter an unsere Partneranwälte.

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